Der Bundesrat hat die Regeln für E-Bikes angepasst. Neu gibt es die Kategorie «Schwere E-Bikes» mit einem Gesamtgewicht bis 450 kg. Das Gesamtgewicht der bisherigen Lasten-E-Bikes25 wurde von 200 auf 250 kg angehoben und es dürfen nun bis zu vier Kinder mitgenommen werden. Die Vorschriften treten am 1. Juli 2025 in Kraft.
Mit der neuen Regelung kann das Potenzial von E-Bikes als Familienfahrzeuge und für den Güterverkehr weiter verbessert und an die technischen Entwicklungen im EU-Raum angepasst werden. Neu wird die Kategorie der schweren Elektro-Motorfahrräder eingeführt. Diese Fahrzeuge dürfen ein Gesamtgewicht von 450 kg und eine Leistung von 2 Kilowatt aufweisen. Sie sind zweispurig, weisen also drei oder vier Räder auf. Bisher waren solche Fahrzeuge als Kleinmotorräder zugelassen. Das Gesamtgewicht der bisherigen ein- oder zweispurigen Cargobikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h wurde von 200 auf 250 Kilo angehoben und es dürfen neu bis zu vier Kinder auf dafür speziell mit Sicherheitsgurten bestückten Plätzen mitgeführt werden oder zwei Erwachsene und zwei Kinder.
Das Symbol «Fahrrad» gilt für Fahrräder und neu für alle Unterkategorien von Motorfahrrädern (schnelle und langsame E-Bikes, E-Trottinette bis max. 20 km/h etc.). Das Symbol «Motorfahrrad» umfasst wie bisher schnelle E-Bikes und benzinbetriebene Mofas sowie die neu geschaffene Kategorie «schwere Elektro-Motorfahrräder». Verkehrsflächen, die mit einem Fahrverbot für Motorfahrräder signalisiert sind, dürfen mit diesen Fahrzeugen nicht befahren werden – auch nicht mehr mit abgestelltem Motor. Die verantwortlichen Behörden können schnelle und schwere Motorfahrräder künftig von der Pflicht ausnehmen, Radwege zu benützen. Der Bundesrat hat zudem die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um spezifische Parkfelder für Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger einrichten zu können.
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Text und Foto: Martin Platter
aus: easybiken, Heft Nr. 1/2025