Tachopflicht für E-Bikes

Etwas länger – bis am 1. April 2024 für Neufahrzeuge, beziehungsweise 1. April 2027 für bereits in Verkehr stehende E-Bikes – dauert die Übergangsfrist, bis alle schnellen E-Bikes mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgestattet sein müssen.

Spätestens ab 1. April 2027 gilt eine Tachopflicht für alle schnelleren E-Bikes.
Spätestens ab 1. April 2027 gilt eine Tachopflicht für alle schnelleren E-Bikes.

Die Absicht ist klar: Auch E-Bikende sollen künftig gebüsst werden können, wenn sie in 20er-, 30er- und 50er-Zonen zu schnell unterwegs sind. Die Tempoüberschreitung kostet pauschal 30 Schweizer Franken. Das gilt übrigens auch für langsame E-Bikes, obwohl für sie bis dahin keine Tachopflicht gilt. Immerhin müssen die Geschwindigkeitsmesser nicht geeicht sein. Es tut also auch ein günstiger Fahrradtacho, ein Navigationsgerät mit Tempoanzeige oder ein Smartphone.

aus: easybiken, Heft Nr. 1/2022

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